Bevor du Fotos veröffentlichst, muss dir oder der Redaktionsleitung das Einverständnis der
abgebildeten Personen vorliegen.

  • Sobald du auf einem Fotos zu erkennen bist, darfst du allein bestimmen, ob dieses Fotos auch veröffentlicht werden darf. Auch du selbst musst alle Personen, die auf einem deiner Fotos zu sehen sind, um ihr Einverständnis für eine Veröffentlichung auf spinxx.de bitten. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen nicht nur die Kinder selbst, sondern auch die Eltern ihr Einverständnis zur Veröffentlichung geben.
  • Es gibt bei der Veröffentlichung von Fotos nämlich zwei Rechte, die du beachten musst: Das
    Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild. Wenn du ein Foto von Freunden machst, hast du damit eine kreative Leistung erbracht, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt ist. Wenn jemand dein Foto bearbeiten oder veröffentlichen will, muss er dich daher zuvor fragen.
  • Aber auch du selbst musst vor einer Veröffentlichung dieses Fotos ein Einverständnis einholen, nämlich das deiner Freunde. Tust du das nicht, verletzt du ihre Persönlichkeitsrechte, die durch das Recht am eigenen Bild geschützt werden.
    Ausnahmen macht das Gesetz bei Aufnahmen von berühmten Persönlichkeiten (Politiker, Stars), öffentliche Versammlungen und bei Menschen, die sich zufällig in einer Landschaft, Straße oder anderen Örtlichkeit befinden, die du gerne fotografieren möchtest.
    Obwohl das Urheberrecht und das Recht auf das persönliche Bild im Detail sehr komplex sind, treffen zwei einfache Regeln fast immer zu:
  • Wer fremde Werke veröffentlichen will, muss die Rechteinhaber*nnen fragen.
    · Wer Personen fotografiert hat, muss vor der Veröffentlichung deren Einverständnis erbitten.
  • Übrigens: Aber auch die Abbildung von Kunst und Architektur ist durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Künstler*innen oder Architekt*innen müssen also zustimmen, bevor du ein Foto ihrer Werke online stellen kannst.